Vergütung

In unserer Zahnarztpraxis behandeln wir Privatversicherte, gesetzlich Versicherte und Selbstzahler. Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten werden über die zuständige Krankenkasse abgerechnet. Ist eine Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen, wird vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt, den wir mit Ihnen besprechen. Der Eingriff wird erst nach Ihrer Zustimmung durchgeführt.

Selbstzahler übernehmen die Behandlungskosten komplett. In diesem Fall erfolgt keine Weiterleitung von Patientendaten an Versicherungen oder sonstige Institutionen.

Privatversicherte Patienten zahlen die Behandlungskosten gemäß Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) selbst. Sie erhalten von uns nach erfolgter Behandlung eine Rechnung, die Sie an Ihre zuständige private Krankenversicherung weiterleiten können.

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