5 Jahre Garantie

Die gesetzliche Vorgabe schreibt eine zweijährige Gewährleistung für Zahnersatz vor, die besagt, dass alle nachweislich nicht durch den Patienten verursachten Schäden, die in diesem Zeitraum am Zahnersatz (Zahnkronen, Brücken, Prothesen und Implantaten) auftreten, durch den Zahnarzt kostenlos behoben werden müssen.

Die Praxis „JU49“ bietet ihren Patienten freiwillig und unabhängig von gesetzlichen Vorgaben eine individuelle Garantie von fünf Jahren auf Zahnersatz an, die bei allen Schäden greift. Patienten erhalten diese Garantie, sofern sie zweimal jährlich bei uns die prophylaktische Zahnreinigung mit anschließender zahnärztlicher Kontrolle durchführen lassen.

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